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Staatsanwaltschaft will auf Prozess verzichten
Vater bei der Jagd erschossen: Ludwigsburger schuldunfähig?

Der Ludwigsburger hat seinen Vater bei der Jagd erschossen. Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Der Ludwigsburger hat seinen Vater bei der Jagd erschossen. Symbolbild: Uwe Anspach/dpa Foto: Uwe Anspach
Der 18-jährige Ludwigsburger, der am 1. Mai seinen Vater bei der Jagd erschossen hat, ist aufgrund einer psychischen Erkrankung offenbar schuldunfähig.

Zu diesem Ergebnis ist die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gekommen. Sie hat deshalb einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gestellt.

Der Antrag sei ans Landgericht gegangen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Dieses müsse nun entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung komme.

Der junge Mann ist in einer Psychiatrie untergebracht

Bereits Ende Mai war der Haftbefehl gegen den jungen Mann aufgehoben worden. Seither ist er in einer Psychiatrie untergebracht. Unter welchen psychischen Problemen der Ludwigsburger leidet, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitgeteilt.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schüler Totschlag vor. Er soll am 1. Mai zusammen mit seinem Vater bei Burgbernheim in Mittelfranken auf die Jagd gegangen sein und diesen dabei erschossen haben. Spaziergänger fanden die Leiche des 54 Jahre alten Mannes. Der Sohn soll die Tat seiner Mutter am Telefon gestanden und sich dann der Polizei gestellt haben.

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Ein Jagdgewehr wurde im Auto des Schülers sichergestellt. Eine weitere Waffe fanden Polizeitaucher in dem Weiher bei Burgbernheim. Der Hinweis zum Fundort stammt von dem 18-Jährigen. Zum Motiv hat er bis zuletzt keine Angaben gemacht.