Das Duo verkaufte vom Rhein-Main-Gebiet aus europaweit Aktien von Schweizer Gesellschaften, die eine angeblich marktreif entwickelte, rauch- und tabakfreie E-Zigarette namens «Nicstic» produzieren würden. Tatsächlich habe das Produkt weder funktioniert noch jemals die Marktreife erreicht, urteilte das Landgericht. An diesen Feststellungen hat der BGH nichts zu beanstanden. Eine andere Kammer muss allerdings erneut über die Strafzumessung verhandeln. Das Urteil könne am selben Tag fallen, sagte ein Gerichtssprecher.
Der Mitangeklagte war zu zehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er starb nach Angaben des Landgerichts in Haft.