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Prozess vor dem Amtsgericht Vaihingen
42-Jähriger aus Sersheim verkauft Ecstasy-Tabletten an einen Kollegen

Der Angeklagte muss 8400 Euro zahlen. Symbolbild: David Ebener/dpa
Der Angeklagte muss 8400 Euro zahlen. Symbolbild: David Ebener/dpa Foto: David-Wolfgang Ebener
Mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge soll ein 42-Jähriger aus Sersheim gehandelt haben. Das hat den Mann vors Amtsgericht Vaihingen gebracht.

Vier Vorfälle listet der Staatsanwalt auf, fordert eine Gesamtstrafe von zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Dazu eine Geldauflage von 2000 Euro.

Angeklagter muss 8400 Euro zahlen

Amtsgerichtsdirektor Thomas Bossert sieht letztlich von einer Freiheitsstrafe ab, verhängt aber eine Auflage von 8400 Euro. Es geht in der Verhandlung um Ecstasy-Pillen, die der gelernte Schlosser im Jahr 2022 einem Arbeitskollegen für insgesamt 560 Euro verkauft haben soll. Der Staatsanwalt spricht von drei Vergehen des vorsätzlichen Handels. In einem Fall geht es um den Besitz der Droge, gefunden bei einer Hausdurchsuchung. Er wird eingestellt.

Polizei verfolgt Chatverlauf des Arbeitskollegen

Die Polizei ist über den Chatverlauf des Arbeitskollegen auf den Angeklagten gestoßen, hat Ermittlungen eingeleitet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Ein Beamter reiste eigens als Zeuge aus Dillingen an der Donau an.

42-Jähriger nimmt offenbar keine Drogen mehr

Es sei nur in einem Fall zu einer Übergabe gekommen, behauptet der 42-Jährige, der nach eigenen Angaben keine Drogen mehr konsumiert. Ansonsten habe man unter anderem über Arbeitsgeräte geredet. Auch wenn es in zwei Fällen keine Übergabe gegeben habe, ändere das nichts an der rechtlichen Einordnung, findet der Staatsanwalt. Ecstasy sei nicht als leichte Droge einzustufen. Der Verteidiger legt Wert auf die Feststellung, dass es bei dem Deal nicht darum gegangen sei, Gewinn zu erzielen. Der Kollege habe um die Drogen gebeten. Und ein Eintrag ins bisher „weiße Bundeszentralregister“ müsse vermieden werden.

Richter sieht von einer Freiheitsstrafe ab

Richter Bossert glaubt dem Angeklagten, dass er die Probleme hinter sich gelassen hat, ein normales Leben mit einem geregelten Einkommen führt und sieht von einer Freiheitsstrafe ab. Aber die 8400 Euro, zu bezahlen in monatlichen Raten, seien natürlich schon ein „Haufen Holz“. Da fallen der Wertersatz für den zugegebenen Fall (150 Euro) und die Kosten für die Verteidigung und die Verhandlung kaum ins Gewicht.